Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
(12 Doppelstunden, bei Vorbesitz 6 Doppelstunden)
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Der theoretische Zusatzstoff setzt sich zusammen aus:
(2 Doppelstunden)
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, umweltschonende Umgang mit Kraftfahrzeugen
Die Fahrstundenanzahl und somit auch die Kosten für die fahrpraktische Ausbildung, setzen sich zusammen aus:
- der Grundausbildung z.B. dem Fahren in der Stadt
- den Grundfahraufgaben / Grundfahrübungen z.B. dem Einparken
- den gesetzlich vorgeschriebenen Besonderen Ausbildungsfahrten
(Überlandfahrten, Autobahn, Dämmerung o. Dunkelheit)
- den eigenen Fähigkeiten wie z.B. : den Vorkenntnissen, Talent
Geschicklichkeit und der
Konzentration.
Für die Klassen B sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
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