Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:
(12 Doppelstunden; bei Vorbesitz 6 Doppelstunden)
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Lebenslanges Lernen
Der theoretische Zusatzstoff setzt sich zusammen aus:
(Klasse C - 10 Doppelstunden; Klasse C1 - 6 Doppelstunden)
- Persönliche Vorausstzungen und Arbeitsplatz
- Besondere Vorschriften der STVO/Transportvorschriften
- Kraftstrang
- Fahrwerk/Elektrische Anlage
- LKW-Bremsen
- LKW-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen / Geschwindigkeitsregler
- Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
- Vorschriften über Ausrüstungs-,Beförderungs-,und Sicherheitsbestimmungen
- Ladungssicherung / Abfahrtkontrolle
- Wirtschaftl. und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
Der theoretische Zusatzstoff setzt sich zusammen aus:
(Klasse CE - 4 Doppelstunden)
- Zusammenstellen von Zügen
- Lastzugbremsen I
- Lastzugbremsen II
- Fahren mit Zügen
Die Fahrstundenanzahl und somit auch die Kosten für die fahrpraktische Ausbildung, setzen sich zusammen aus:
- der Grundausbildung z.B. dem Fahren in der Stadt
- den Grundfahraufgaben / Grundfahrübungen z.B. dem Einparken
- der technischen Unterweisung am Fahrzeug / Abfahrtkontrolle
- Trennen / Verbinden (C1E und CE)
- den gesetzlich vorgeschriebenen Besonderen Ausbildungsfahrten
(Überlandfahrten, Autobahn, Dämmerung o. Dunkelheit)
- den eigenen Fähigkeiten wie z.B. : Talent, Geschicklichkeit,
Konzentration und den
Vorkenntnissen.
Für die Klassen B auf C und C auf CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse B auf C1; C1 auf C;C1 auf C1E sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Im gemeinsamen Ausbildungsgang reduzieren sich die Sonderfahrten (C1 u. C1E sowie C und CE).
zurück zur Startseite