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Theoretische Ausbildung LKW

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

 (12 Doppelstunden; bei Vorbesitz 6 Doppelstunden)


  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges Lernen



Der theoretische Zusatzstoff setzt sich zusammen aus:

 (Klasse C - 10 Doppelstunden; Klasse C1 - 6 Doppelstunden)

  1. Persönliche Vorausstzungen und Arbeitsplatz
  2. Besondere Vorschriften der STVO/Transportvorschriften
  3. Kraftstrang
  4. Fahrwerk/Elektrische Anlage
  5. LKW-Bremsen
  6. LKW-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen / Geschwindigkeitsregler
  7. Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische Gesetzmäßigkeiten
  8. Vorschriften über Ausrüstungs-,Beförderungs-,und Sicherheitsbestimmungen
  9. Ladungssicherung / Abfahrtkontrolle
  10. Wirtschaftl. und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung

 

Der theoretische Zusatzstoff setzt sich zusammen aus:

 (Klasse CE - 4 Doppelstunden)

  1. Zusammenstellen von Zügen
  2. Lastzugbremsen I
  3. Lastzugbremsen II
  4. Fahren mit Zügen

Praktische Ausbildung LKW

Die Fahrstundenanzahl und somit auch die Kosten für die fahrpraktische Ausbildung, setzen sich zusammen aus:

 

    - der Grundausbildung z.B. dem Fahren in der Stadt

 

    - den Grundfahraufgaben / Grundfahrübungen z.B. dem Einparken

 

    - der technischen Unterweisung am Fahrzeug / Abfahrtkontrolle

 

    - Trennen / Verbinden (C1E und CE)

 

    - den gesetzlich vorgeschriebenen Besonderen Ausbildungsfahrten  

      (Überlandfahrten, Autobahn, Dämmerung o. Dunkelheit)

 

    - den eigenen Fähigkeiten wie z.B. : Talent, Geschicklichkeit, 

                                                         Konzentration und den

                                                         Vorkenntnissen.

 


Für die Klassen B auf C und C auf CE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 2 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse B auf C1; C1 auf C;C1 auf C1E sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Im gemeinsamen Ausbildungsgang reduzieren sich die Sonderfahrten (C1 u. C1E sowie C und CE).

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