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Theoretische Ausbildung Bus

 

Der theoretischer Grundstoff setzt sich zusammen aus:

 (12 Doppelstunden; bei Vorbesitz 6 Doppelstunden)


  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
  12. Lebenslanges Lernen

 

Der klassenspezifische Zusatzstoff setzt sich zusammen aus:

(Klasse D - 18 Doppelstunden; Klasse D1 - 10 Doppelstunden)

  1. Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D
  2. Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage
  3. Fahrerplatz – Innenraum; Zugang von außen
  4. Kraftstrang
  5. Bremsanlagen (1)
  6. Bremsanlagen (2)
  7. Bremsanlagen (3)
  8. Bremsanlagen (4)
  9. Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente
  10. BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften
  11. StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen
  12. Fahrphysik
  13. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit
    integrierter Gefahrenlehre (1)
  14. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit
    integrierter Gefahrenlehre (2)
  15. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit
    Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
  16. Fahren mit Kraftomnibussen
  17. Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
  18. Sicherheitskontrollen

 

Praktische Mindestausbildung Bus

Die Fahrstundenanzahl und somit auch die Kosten für die fahrpraktische Ausbildung, setzen sich zusammen aus:

 

    - der Grundausbildung z.B. dem Fahren in der Stadt

 

    - dem fahrgastfreundlichen Fahren

 

    - den Grundfahraufgaben / Grundfahrübungen z.B. dem Einparken

 

    - der technischen Unterweisung am Fahrzeug / Abfahrtkontrolle

 

    - Trennen / Verbinden (D1E und DE)



   - den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestausbildungsstunden

      (Überlandfahrten, Autobahn, Dämmerung o. Dunkelheit)

 

    - den eigenen Fähigkeiten wie z.B. : Talent, Geschicklichkeit, 

                                                         Konzentration und den

                                                         Vorkenntnissen

 

Vorgeschriebene Mindestausbildung D1, D, D1E und DE

 

Vorbesitz der Klasse(n)

Dauer des Vor-besitzes

Erwerb

Grund-

aus-

bildung

Überland

Autobahn

Nacht-

fahrt

C

C mehr als 2 Jahre

D

7

8

4

3

D1

6

4

2

2

C

C bis 2 Jahre

D

14

16

8

6

D1

8

8

4

4

B/C1

B oder C1 mehr als 2 Jahre

D

33

12

8

5

D1

16

8

4

4

B/C1

B oder C1 bis 2 Jahre

D

45

22

14

8

D1

41

19

12

7

D1

 

D

20

5

5

5

D

 

DE

4

3

1

1

D1

 

D1E

4

3

1

1

 

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