Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller);Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike)
beschränkt auf 45 km/h;Hubraum von max. 50 ccm; ab 16 Jahren (Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ab 15 Jahren)
- Klasse A1: Leichtkrafträder;Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als
11kW Motorleistung;Dreirädrige Kraftfahrzeuge beschränkt 45 km/; Motorleistung bis 15 kW o. einen Hubraum von über 50 cm3; ab 16 Jahren
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 cm3 o. von mehr als 45 km/h; u. Dreirädrige Kraftfahrzeuge von mehr als 45
km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW o. einen Hubraum von über 50 cm3; ab 20 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen )
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter
ab 30 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der
Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse B96: Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges
Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
- Klasse C1: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aber nicht
mehr als 7,5 t (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg) Mindestalter: 18 Jahre
- Klasse C: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Mindestalter: - 21 Jahre bzw.
- 18 (für Bewerber, welche die Ausbildung in dem
Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ in" oder
Fachkraft im Fahrbetrieb" durchlaufen oder
abgeschlossen haben oder nach erfolgter
Grundqualifikation nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG)
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